Reisen und Kuren
Reisen
Anmeldung und Auskünfte zu unseren Reisen erhalten Sie in unserer Geschäftsstellee:
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband e.V.
Geschäftsführer: Gerald Weiss
Kronengasse 12
78050 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721/9866-20
Telefax: 07721/9866-50
E-Mail: hock@awo-vs.de
Mehr Infos finden Sie auf der Homepage: http://reisen.awo-konstanz.de
Ihre Ansprechpartnerin: Frau Hock
Sprechzeiten: Montag - Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
Wir bieten Reisen und Freizeiten für:
Kinder: z.B. Reiterferien, Indianer Pferdetraining; Freizeiten für Behinderte; Zeltfreizeiten sowie Sprachreisen nach Großbritanien, Salzburg oder im Schwarzwald
Jugendliche: Deutsch-Französische Jugendbegegnung; Jugendcamps in Spanien, Italien auf Elba und in Kroatien; Sprachreisen für Jugendliche nach Großbritanien, Biarriz, Malta oder Tosse de Mar.
Familien: Eltern-Kind Campingfreizeit Korsika; Familien-Winterfreizeiten in die Schweiz
Senioren: Schwarzwald-Reisen; Flugreisen z.B. nach Andalusien; Reisen ins Salzburger Land, Bad Zwesten und nach Georgenthal im Thüringerwald
Mutter-Kind-Kuren
Mütter zu stärken – das ist unser Anliegen. Darum werden in Zusammenarbeit mit dem Müttergenesungswerk Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren angeboten, durch die belastete Mütter neue Kraft finden können. 47.000 Frauen kehren jedes Jahr nach einer Kur gesundheitlich und seelisch gestärkt in den Alltag zurück.
Stationäre Vorsorge- oder Reha-Maßnahmen (Mutter-Kind-Kuren) werden gewährt nach den §§ 24 und 41 SGB V, d.h. stationäre Kuren werden ärztlich verordnet, wenn Risikofaktoren (z.B. Fehlernährung, depressive Erkrankungen, chronische Krankheiten, Trennungssituationen) vorliegen und ambulante Maßnahmen nicht ausreichen.
Unsere Kurberatungsstelle unterstützt Sie:
- bei der Wahl des geeigneten Kurhauses
- bei der Beantragung und Finanzierung der Kur
- bei der Versorgung der Familie während der Kur
- mit Angeboten nach der Kur
Ihre persönliche Krankenkasse, mit der die AWO in allen Kurangelegenheiten
partnerschaftlich zusammenarbeitet, ist für die Bewilligung der Kur
zuständig. Je nach Familieneinkommen kann es auch einen Zuschuss des
Sozialamtes oder des Müttergenesungswerkes für den Eigenanteil
an der Kur geben.
In der Regel dauert die Kur drei Wochen (mit der Möglichkeit einer Verlängerung).
Informieren Sie sich bei uns unter:
Tel. 07721-9866-10 (Hedwig Hock)
Die Mutter-Kind-Kur ist nach wie vor Ihr gutes Recht.
Nutzen Sie es und tun Sie etwas Gutes für Ihre Gesundheit.